IHR DIENSTLEISTER FÜR DEN BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZ

Arbeitsmedizin

Der betriebliche Gesundheitsschutz

Der betriebliche Gesundheitsschutz

gemäß Arbeitssicherheitsgesetzt und DGUV Vorschrift 2 - Betriebsarzt

Fachliche Beratung des Arbeitsgebers bei der Umsetzung des Gesundheitsschutzes

Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung werden neben der Arbeitssicherheit (Verhütung von Arbeitsunfällen) auch der Gesundheitsschutz beachtet (Verhinderung von Berufskrankheiten).

Bereitstellung des Betriebsarztes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz

Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Im Rahmen des überbetrieblichen Dienstes übernehmen wir auch die Aufgaben des Betriebsarztes.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

gemäß Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)