Ihr Vorteil durch uns: Rechtssicherheit durch Einhaltung staatlicher Vorschriften und zufriedene Mitarbeiter.
Die Arbeitsschutzunterweisung ist eine Pflicht des Arbeitgebers
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz muß der Arbeitgeber die Mitarbeiter vor der Arbeitsaufnahme, bei Änderung der Tätigkeit oder dem Bereitstellen neuer Arbeitsmittel und dann regelmäßig über die Gefährdungen und dem richtigen Umgang damit unterweisen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Arbeitgeberpflichten in Form von Ausarbeitung bestimmter Unterweisungen und / oder die Durchführung von Unterweisungen.
Dies können sein:
Ingenieurbüro für
Arbeitssicherheit
Fontaneallee 5
15738 Zeuthen
KFZ - Sachverständige
c/o Total Station
Holzmarktstraße 36-42
10243 Berlin
Telefon: 033762 - 940873
Öffnungszeiten:
Mi.: 13 Uhr bis 14 Uhr
nach Terminvereinbarung
Kfz - Prüfstelle
Fontaneallee 51
15745 Wildau
Telefon: 033762 - 41644
Öffnungszeiten:
Fr.: 9 Uhr bis 17 Uhr
Samstag nach Terminvereinbarung